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Neue Förderung ab 01.08.2016

30 % Zuschuss für die Optimierung der Heizungsanlage.

Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. 30 % der Ausgaben werden dem Hausbesitzer erstattet.

Kaum ist die Kampagne Kesseltausch NRW beendet, startet auf Bundesebene ein langfristig angelegtes Pumpentausch-Programm inkl. Förderung des hydraulischen Abgleichs. Die im Bundesanzeiger veröffentlichte „Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung“ ist seit dem 1. August 2016 in Kraft. Was Sie jetzt dazu wissen müssen:

Was wird gefördert?
1. der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen (Nass- und Trockenläuferpumpen) und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen.

2. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich werden die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert:

  • Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie z.B.
    • voreinstellbare Thermostatventile,
    • Einzelraumtemperaturregler,
    • Strangventile,
    • separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
    • Einstellung der Heizkurve,
    • Pufferspeicher.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung pro Vorgang für Leistungen im Zusammenhang mit beiden Fördertatbeständen beträgt 30 Prozent der förderfähigen (Netto-)Investitionskosten.

Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

Wann und wie ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt in 2 Schritten. Dazu stehen auf der BAFA-Homepage zwei elektronische Formulare zur Verfügung.

1. Schritt:
Vor Beginn der Maßnahme registriert sich der Kunde auf der Homepage des BAFA. Dies wird mit einer elektronischen Eingangsbestätigung und einer persönlichen Vorgangsnummer beantwortet.

  • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass für die zu fördernden Maßnahmen separate Rechnungen vom SHK-Fachetrieb erstellt werden. Aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes werden Mischrechnungen nicht anerkannt.

2. Schritt:
Spätestens 6 Monaten nach der oben genannten Online-Registrierung muss die Umsetzung der Maßnahmen abgeschlossen und der Antrag im BAFA gestellt sein.

  • Zur Antragstellung sind die förderrelevanten Daten in das entsprechende Onlineportal auf der BAFA-Homepage einzutragen (abschließen mit Button „Einreichen“).
  • Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben (Zwei Unterschriften).
  • Antragsformular mit Kopie der Rechnungen entweder über das BAFA-Portal hochladen oder per Post beim BAFA einreichen.
  • Unternehmer fügen zusätzlich die De-minimis-Erklärung bei. Das hierfür benötigte elektronische Formular erhalten Sie automatisch bei der Antragstellung.

Hier geht es zur entsprechenden BAFA-Website