Alte Heizung raus – aber wann? Der richtige Zeitpunkt für den Heizungstausch
Die alte Gas- oder Ölheizung funktioniert noch. Trotzdem fragen sich viele Hauseigentümer: Soll ich meine alte Heizung jetzt austauschen oder besser noch einige Jahre warten?
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Eine 20 Jahre alte Heizung muss nicht automatisch erneuert werden. Andererseits ist es selten sinnvoll, mit der Entscheidung so lange zu warten, bis die Anlage mitten im Winter ausfällt und kurzfristig Ersatz beschafft werden muss.
Neben dem Alter der Heizung sind deshalb vor allem der technische Zustand, der Energieverbrauch, zu erwartende Reparaturen, die zukünftigen Energiekosten und die staatliche Förderung entscheidend.
Hinzu kommt eine weitere Frage: Welches Heizsystem passt langfristig zum Gebäude?
Wir zeigen, worauf Hauseigentümer bei einer älteren Heizung achten sollten und wann der richtige Zeitpunkt für einen Heizungstausch gekommen sein kann.
Wann sollte man eine alte Heizung austauschen?
Das Alter allein entscheidet nicht darüber, ob eine Heizung ausgetauscht werden sollte. Es ist aber ein wichtiger Anhaltspunkt.
15 bis 20 Jahre alte Heizung:
Ein guter Zeitpunkt, sich erstmals intensiver mit dem Zustand der Anlage und möglichen Alternativen zu beschäftigen.
20 bis 25 Jahre alte Heizung:
Jetzt sollten insbesondere Reparaturanfälligkeit, Ersatzteilversorgung und Energieverbrauch betrachtet werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll zu wissen, welches Heizsystem bei einem späteren Austausch infrage kommt.
25 bis 30 Jahre alte Heizung:
Auch wenn die Anlage noch funktioniert, sollte eine konkrete Strategie für die zukünftige Heizung vorhanden sein. Größere Reparaturen müssen jetzt besonders kritisch gegen die Investition in eine neue Anlage abgewogen werden.
Dabei gilt: Eine gut gewartete ältere Heizung kann durchaus noch zuverlässig funktionieren. Ein bestimmtes Alter allein ist kein Grund, eine funktionierende Anlage vorschnell auszutauschen. Lassen Sie sich von den Experten von Bohres zum Heizungstausch im Raum Duisburg beraten.
Muss eine 30 Jahre alte Heizung ausgetauscht werden?
Nicht jede Heizung muss nach 30 Jahren automatisch ausgetauscht werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält zwar eine Austauschpflicht für bestimmte ältere Heizkessel. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Unter anderem sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel von dieser Regelung ausgenommen.
Ob eine konkrete Anlage von einer gesetzlichen Austauschpflicht betroffen ist, hängt deshalb von der Art des Heizkessels und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung sollte bei einer 30 Jahre alten Heizung allerdings geprüft werden, ob ein weiterer Betrieb technisch und wirtschaftlich noch sinnvoll ist.
Diese Anzeichen sprechen dafür, den Heizungstausch zu planen
Ein Austausch sollte insbesondere geprüft werden, wenn mehrere der folgenden Punkte zusammentreffen:
- Störungen und Reparaturen nehmen zu
- größere Reparaturen stehen bevor
- Ersatzteile werden teuer oder sind schwer verfügbar
- der Energieverbrauch ist vergleichsweise hoch
- die Regelungstechnik ist veraltet
- ohnehin eine Modernisierung des Gebäudes geplant ist
- der Einsatz fossiler Energieträger langfristig reduziert werden soll
Ein hoher Verbrauch bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss.
Auch eine ungünstig eingestellte Heizkurve, unnötig hohe Vorlauftemperaturen, eine nicht optimal eingestellte Hydraulik oder ein fehlender hydraulischer Abgleich können den Energieverbrauch erhöhen.
Eine gute Heizungsmodernisierung beginnt deshalb nicht mit der Auswahl einer neuen Heizung, sondern mit der Betrachtung der vorhandenen Anlage und des Gebäudes. Die Spezialisten von Bohres schauen sich gerne Ihre Heizung an und beraten Sie zur Heizungsmodernisierung. Jetzt Kontakt zu Bohres in Duisburg aufnehmen.
Alte Gasheizung gegen Wärmepumpe tauschen – lohnt sich das?
Für viele Hauseigentümer ist dies heute die entscheidende Frage.
Wärmepumpen können auch in zahlreichen Bestandsgebäuden effizient eingesetzt werden. Die verbreitete Aussage, eine Wärmepumpe funktioniere nur im Neubau oder nur mit Fußbodenheizung, ist nicht richtig.
Entscheidend sind vielmehr:
- der Wärmebedarf des Gebäudes
- die benötigten Vorlauftemperaturen
- Größe und Auslegung der vorhandenen Heizkörper
- eine eventuell vorhandene Fußbodenheizung
- der Warmwasserbedarf
- die Hydraulik der Heizungsanlage
- die mögliche Wärmequelle und der Aufstellort der Wärmepumpe
Auch ein älteres Haus kann deshalb für eine Wärmepumpe geeignet sein.
Vor dem Austausch sollte jedoch geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Wärmepumpe im konkreten Gebäude arbeiten wird. Hier erfahren Sie mehr über Wärmepumpen.
Wie viel Heizkosten spart eine Wärmepumpe?
Aussagen wie „Mit einer Wärmepumpe sparen Sie bis zu 60 Prozent Heizkosten“ klingen attraktiv, sind ohne Kenntnis des Gebäudes aber nicht seriös.
Die tatsächlichen Heizkosten einer Wärmepumpe hängen unter anderem vom Wärmebedarf des Hauses, der Effizienz der Wärmepumpe und dem Strompreis ab.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Benötigt ein Gebäude jährlich 20.000 kWh Wärme und erreicht die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 4, benötigt sie rechnerisch rund:
20.000 kWh ÷ 4 = 5.000 kWh Strom pro Jahr.
Erst wenn die Kosten für diesen Stromverbrauch mit den tatsächlichen Kosten der bisherigen Gas- oder Ölheizung verglichen werden, lässt sich eine realistische Aussage über die mögliche Heizkostenersparnis treffen.
Deshalb halten wir pauschale Einsparversprechen für wenig hilfreich.
Entscheidend sind die tatsächlichen Daten Ihres Gebäudes.
Was bedeutet die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe?
Die Jahresarbeitszahl – kurz JAZ – beschreibt das Verhältnis zwischen der über ein Jahr bereitgestellten Wärme und der dafür eingesetzten elektrischen Energie.
Eine Jahresarbeitszahl von 4 bedeutet vereinfacht:
Aus 1 kWh Strom werden im Jahresdurchschnitt etwa 4 kWh Wärme bereitgestellt.
Wie hoch die Jahresarbeitszahl tatsächlich ausfällt, hängt nicht nur von der Wärmepumpe selbst ab.
Auch Heizflächen, Vorlauftemperaturen, Hydraulik, Warmwasserbereitung, Regelung und Planung der gesamten Anlage haben erheblichen Einfluss.
Deshalb ist bei einer Wärmepumpe nicht nur die Auswahl eines guten Gerätes entscheidend. Die Planung und Abstimmung des gesamten Heizsystems ist mindestens ebenso wichtig.
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Die staatliche Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 geändert.
Für förderfähige Heizungsanlagen wie Wärmepumpen beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent.
Bei selbstnutzenden Hauseigentümern können abhängig von der vorhandenen Heizung und der persönlichen Situation weitere Förderungen hinzukommen.
Aktuell sind insbesondere relevant:
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden
- Einkommensbonus: 10 %, 30 % oder 40 %, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
- maximale Förderquote: bis zu 80 % bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen
Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen ist zum 21. Juli 2026 entfallen.
Wichtig: Eine Förderquote von beispielsweise 70 oder 80 Prozent bedeutet nicht, dass dieser Anteil automatisch von der gesamten Rechnung übernommen wird.
Die Förderung wird nur auf die förderfähigen Kosten bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag berechnet.
Einkommensbonus: Wer erhält eine höhere Förderung?
Für selbstnutzende Hauseigentümer gelten seit Juli 2026 neue Einkommensgrenzen.
Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind unterschiedliche Förderhöhen möglich:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Mögliche maximale Förderquote* |
|---|---|
| bis 30.000 € | bis 80 % |
| 30.001 bis 40.000 € | bis 70 % |
| 40.001 bis 50.000 € | bis 56 % |
| ab 50.001 € | bis 46 % |
*Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen und bezogen auf die maximal förderfähigen Kosten.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze nach den aktuellen Förderbedingungen einmalig um 10.000 Euro.
Da die individuelle Förderung von mehreren Voraussetzungen abhängt, sollte sie immer für das konkrete Vorhaben geprüft werden.
Warum der Zeitpunkt des Heizungstauschs für die Förderung wichtig ist
Wer ohnehin darüber nachdenkt, seine alte Heizung in den kommenden Jahren auszutauschen, sollte eine wichtige Änderung kennen:
Die maximal förderfähigen Kosten werden bis 2030 schrittweise reduziert.
Für die erste Wohneinheit gelten nach dem aktuellen Förderfahrplan folgende Höchstbeträge:
| Zeitpunkt | Maximal förderfähige Kosten |
|---|---|
| 2026 aktuell | 28.000 € |
| 1. Halbjahr 2027 | 27.250 € |
| 2. Halbjahr 2027 | 26.500 € |
| 1. Halbjahr 2028 | 25.750 € |
| 2. Halbjahr 2028 | 25.000 € |
| 1. Halbjahr 2029 | 24.250 € |
| 2. Halbjahr 2029 | 23.500 € |
| 1. Halbjahr 2030 | 22.750 € |
| 2. Halbjahr 2030 | 22.000 € |
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